Beratung
Kann ich oder meine Familie die Tafel nutzen? Wie melde ich mich bei der Tafel an? Was passiert mit meinen Daten?
Diese und ähnliche Fragen möchten wir im folgenden beantworten. Falls Sie weitere Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen. Alle Vorstandsmitglieder stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung! Sie erreichen uns zentral über die Telefonnummer 02751 / 92 13.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ich die Tafel nutzen kann?
Die Entscheidung darüber, welche Personen die Lebensmittelausgabe der Tafel nutzen können, unterliegt klaren Vorgaben:
- Empfänger von Sozialhilfeleistungen
- Personen, die Leistungen der Grundsicherung erhalten
- Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen
- Personen, die eine Berechtigung zum Wohngeldbezug haben
- Personen, die nach dem Asylbewerbergesetz behandelt werden
- Personen, deren Berechtigung nach einem individuellen Vorstandsbeschluss festgestellt worden ist (z.B. bei Verschuldung, besonderer Notlage, etc.)
Wie melde ich mich oder meine Familie bei der Tafel an?
Bad Berleburger Bürger und Bürgerinnen wenden sich bitte an das Diakonische Werk in der Schützenstr. 4 in Bad Berleburg. Zuständig ist zur Zeit der Tafel-Mitarbeiter Herr Masla.
Es bietet sich an, vor einem Besuch des Diakonischen Werkes telefonisch einen Termin mit Herrn Masla zu vereinbaren. Bitte bringen Sie zu diesem Termin alle oben unter 'Voraussetzungen' genannten Unterlagen mit.
Erndtebrücker Bürger und Bürgerinnen wenden sich bitte ebenfalls telefonisch an Herrn Masla beim Diakonischen Werk in Bad Berleburg. Es wird dann ein individueller Termin in der Zweigstelle des Diakonischen Werkes im alten Rathaus (Siegener Str. 3) in Erndtebrück vereinbart.
Was passiert mit meinen Daten und sonstigen Angaben, die ich bei der Anmeldung mache?
Der Bad Berleburg-Erndtebrücker Tafel e.V. achtet streng auf Datenschutz. Alle im Zuge der Anmeldung gemachten Angaben werden streng vertraulich behandelt und Dritten nicht einsehbar gemacht. Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben eine Schweigepflichterklärung unterschrieben.
Nach einer aktuellen Selbstverpflichtung des Tafelvorstands nehmen selbst die übrigen Vorstandsmitglieder, welche nicht direkt mit der Anmeldung zu tun haben, keinerlei Einsicht in etwaige Anmeldeunterlagen.
Gemäß einem Vorstandsbeschluss werden allerdings alle Anmeldungen, deren Berechtigung aus bestimmten Gründen zweifelhaft sind, dem gesamten Vorstand zur Entscheidung vorgelegt.